UNSERE LEISTUNGEN

Wir finden maßgeschneiderte Lösungen für unsere Kunden.
AUßERGERICHTLICHES INKASSOVERFAHREN

Ressourcen sparen durch das Auslagern Ihres Forderungsmanagements:
- Sparen Sie Zeit, Nerven und Geld.
- Bleiben Sie liquide und steigern Sie Ihre Bonität.
- 24/7 Kunden-Account zur Einsicht des Bearbeitungsstandes

Höfliches, konsequentes …
Im Gegensatz zur eher negativen Meinung über Inkassounternehmen bestehen wir auf eine höfliche, aber konsequente Kommunikation mit dem Schuldner. Das betrifft sowohl den Schriftverkehr als auch Gespräche am Telefon.
Unsere empathische Vorgehensweise ist Teil unserer Firmenphilosophie. Mit uns …
- vermeiden Sie unnötige juristische Wege.
- besteht Ihre Beziehung zum Kunden fort.
- bleibt Ihr guter Ruf erhalten.
Straetus nimmt eine Vermittlerrolle zwischen Ihnen und Ihrem säumigen Kunden ein. Unsere Devise lautet: Zahlungen erhalten, aber die Kunden behalten.
… und erfolgreiches außergerichtliches Mahnverfahren
Dank unserer Erfahrung, Kompetenz und Empathie, liegt unsere Erfolgsquote im außergerichtlichen Mahnverfahren deutlich über dem Durchschnitt. Aus diesem Grund wird es in den meisten Fällen nicht notwendig sein, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Kombinieren Sie außerdem zusätzlichen Services, um Zahlungsausfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Das geht zum Beispiel so, indem Sie über uns eine Bonitätsauskunft einholen. So wissen Sie im Vornherein, auf wen Verlass ist.
Wir übernehmen für Sie das außergerichtliche Inkasso, schreiben Mahnungen und telefonieren bis das Geld überwiesen wurde. Sie wiederum profitieren von mehr Zeit, Liquidität und der Möglichkeit zu investieren.
Mit uns sind offene Rechnungen und der Ärger, der damit verbunden ist, kein Thema mehr.
GERICHTLICHES MAHNVERFAHREN

Folgende Vorteile haben Sie mit uns:
- Sie konzentrieren sich auf Ihr Tagesgeschäft, wir bearbeiten zügig Ihre Forderungen.
- Wir koordinieren die Termine und Fristen bezüglich Ihrer offenen Forderungen.
- Sie profitieren von unserer Erfahrung und sparen Ressourcen ein.
Lassen Sie sich unverbindlich von unserem Team außergerichtliches Mahnverfahren beraten
Gerichtliches Mahnverfahren einleiten …
Das gerichtliche Mahnverfahren besteht aus verschiedenen Phasen, die nacheinander durchlaufen werden und Ihre volle Aufmerksamkeit erfordern.
Folgende Schritte müssen durchlaufen werden:
- Zunächst gehört der Mahnbescheid beantragt.
- Nach Zustellung des Mahnbescheides hat Ihr Schuldner zwei Wochen Zeit Stellung zu beziehen oder zu zahlen.
- Erfolgt nichts, muss als nächstes der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
- Erneut hat Ihr Schuldner eine Frist von zwei Wochen, in denen er reagieren sollte.
- Erfolgt wieder keine Reaktion Ihres Schuldners wird Ihre Forderung tituliert, Sie bekommen einen „Titel“ ausgehändigt. Dieser stellt die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung dar.
Das Verfahren ist sehr komplex. Wird der Mahnbescheid falsch gestellt oder ein Termin übersehen, riskieren Sie Mehrarbeit. Im schlimmsten Fall kommt es zur Verjährung der Forderung. Das können Sie wiederum verhindern, indem Sie die Rechnung titulieren lassen und Sie somit eine titulierte Forderung in den Händen halten.
… oder kompetent bearbeiten lassen.
Anstatt diesen Aufwand selbst auf sich zu nehmen, können Sie den Prozess von Straetus professionell managen lassen. In diesem Fall wird geprüft, ob ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden sollte und wie hoch die Chancen auf Erfolg sind.
Im Anschluss erhalten Sie eine Handlungsempfehlung von uns. Sie entscheiden, wie es weitergeht.
Sobald Sie sich entschieden haben, uns zu beauftragen, werden Sie keinen Ärger mehr mit der Angelegenheit haben. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand der Dinge.
Weigert sich der Schuldner auch nach einem erfolgreichen gerichtlichen Mahnverfahren zu zahlen, folgt als nächster Schritt die Zwangsvollstreckung. Auch hier können Sie sich an Straetus wenden.
TITELÜBERWACHUNG

Unser Service im Bereich Langzeit-Titelüberwachung:
- Ermittlung der Anschrift.
- Prüfung der der Vermögensverhältnisse des Schuldners über 30 Jahre.
- Einleitung der Vollstreckungsmaßnahmen, wenn diese Aussicht auf Erfolg versprechen.
- Betreuung der Vollstreckung.
Vertrauen Sie auf uns und erhalten Sie Ihre Zahlung doch noch!
Eine titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren …
Das bedeutet, dass Sie Ihre titulierte Forderung über 30 Jahre lang geltend machen können. Unsere Erfahrung als Inkasso-Anbieter zeigt, dass sich die Vermögensverhältnisse Ihres Schuldners zum Beispiel durch eine Ehe, eine Veränderung der Beschäftigungssituation oder ein Erbe unerwartet verbessern können.
Das Problem aber ist, dass Sie die aktuelle Situation immer wieder prüfen müssen. Sie müssen sich über die Vermögensverhältnisse Ihres Schuldners informieren und dann entscheiden, ob Sie vollstrecken wollen.
Unter Umständen ist Ihr Schuldner insolvent und tatsächlich nicht in der Lage die Zahlungen, zu leisten.
… aber ist nur mit großem Aufwand realisierbar
Die wenigsten Gläubiger können oder wollen dies aber tatsächlich regelmäßig überprüfen.Es fehlt die Zeit nach Informationen zu recherchierenund sie regelmäßig zu aktualisieren. Schließlich ist ein Betrieb zu führen mit all’ seinen Verpflichtungen.Soll Ihr Vollstreckungstitel aber letztendlich erfolgreich eingefordert werden, müssten Sie wiederum genau diese Zeit investieren.Geben Sie ein gesundes Unternehmen an die nächste Generation weiter.
Wir bieten Ihnen die Lösung
Straetus betreut Ihren Vollstreckungstitel, kann aber auch bereits früher eingreifen: Lassen Sie Ihr außergerichtliches Inkasso rechtzeitig von uns betreuen, können Zeit und Geld eingespart werden.
Das gilt auch für titulierte Forderungen, welche Sie bereits seit Längerem in Ihrem Bestand haben. Sollte noch keine Restschuldbefreiung erfolgt sein, kümmern wir uns darum. Und nicht zuletzt wissen wir, wie die Verjährung von Zinsen zu verhindern ist. Wer kann sich schon leisten Geld einfach abzuschreiben?
Straetus analysiert Ihre Situation, betreut Ihre titulierten Forderungen und holt Ihr Geld ein sobald Aussicht auf Erfolg besteht.
Wir begleiten Sie über viele Jahre hinweg, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Mit Straetus als Partner sparen Sie sich Arbeit und profitieren von unserer Kompetenz und Erfahrung in der Überwachung von alten Forderungen.
ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Es kann sein, dass trotz Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid weiterhin die Bereitschaft fehlt zu zahlen oder der Schuldner insolvent ist und nicht zahlen kann.
Erfolgt also keine Reaktion, ist zu prüfen in welchem Umfang zu vollstrecken ist.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die wir für Sie einleiten:
- Abnahme der Vermögensauskunft ( früher: „Eidesstattliche Versicherung“)
- Vorläufiges Zahlungsverbot
- Pfändung- und Überweisungsbeschluss
- Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Pfändung
Gehen Sie Ihrem Tagesgeschäft nach, wir kümmern uns um den Rest.
Sich selbst um die Zwangsvollstreckung kümmern …
Die Bedingung für eine Zwangsvollstreckung ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels, auch bekannt als titulierte Forderung. Am einfachsten erhalten Sie einen Vollstreckungstitel über das gerichtliche Mahnverfahren.
In diesem Dokument sind Gläubiger, Schuldner und die zu vollstreckende Leistung genau bezeichnet.
Eine Zwangsvollstreckung kann auf Basis unterschiedlicher Dokumente vollstreckt werden wie etwa: ein Urteil, einem Prozessvergleich, einer vollstreckbaren Urkunde oder einem Vollstreckungsbescheid.
Wichtig ist beim Umgang mit Vollstreckungstiteln, dass eine Zwangsvollstreckung immer beantragt werden muss. Im Anschluss kümmert sich dann der Gerichtsvollzieher um die Pfändung der Wertgegenstände des Schuldners.
Es gibt keine Zwangsvollstreckung, die automatisch erfolgt. Das Verfahren müssen Sie selbst in die Wege leiten oder Sie können uns damit beauftragen.
… oder durch ein Inkassounternehmen betreuen lassen.
Nehmen Sie die Möglichkeit jetzt wahr und überlassen Sie Straetus, dem kompetenten Partner für Zwangsvollstreckungen, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen.
In enger Absprache mit Ihnen werden wir auf der Grundlage des ergangenen Titels erforderliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen prüfen und die im Einzelfall zweckmäßigen Maßnahmen einleiten.
Gerne nehmen wir uns bei Bedarf Ihrer Forderung auch früher an, also noch im Stadium des außergerichtlichen Inkassos.
Wir beraten Sie zu dieser komplexen Thematik. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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